Naturheilkunde und Homöopathie
Gemeinsamkeiten und Unterschiede
Gemeinsamkeiten und Unterschiede
Naturheilkunde
Der Begriff Naturheilkunde bezeichnet ein Spektrum verschiedener Methoden, die die
körpereigenen Fähigkeiten zur Selbstheilung (Spontanheilung) aktivieren sollen und die sich
bevorzugt in der Natur vorkommender Mittel oder Reize bedienen. Dazu gehören die Sonne,
das Licht, die Luft, die Bewegung, die Ruhe, die Nahrung, das Wasser, die Kälte, die Erde,
die Atmung, die Gedanken, die Gefühle und Willensvorgänge. In einem weiter gefassten
Verständnis werden auch „natürliche“ Arzneimittel, vor allem Heilpflanzen und deren
Zubereitungen einbezogen. Die Naturheilkunde zählt heute großenteils zum Bereich der
Alternativmedizin und im engeren Sinne zur Komplementärmedizin (d.h. zu den
wissenschaftlich anerkannten, die Schulmedizin ergänzenden Verfahren).
Zur „klassischen“ Naturheilkunde zählen im Allgemeinen die folgenden Naturheilverfahren:
Hydrotherapie und Balneotherapie (Wasser,- Bäder- und Mooranwendungen)
Bewegungstherapie
Diätetik (Unterstützung der Behandlungen durch eine gesunde Kost und eine dem Krankheitsbild angepasste Diät)
Ordnungstherapie (ausgewogene Lebensführung im regelmäßigen Rhythmus und im Einklang mit der Natur)
Phytotherapie (Einsatz von Pflanzenwirkstoffen)
Die meisten Naturheil- und alternativen Verfahren haben einen so genannten ganzheitlichen
Ansatz, das heißt sie versuchen, die gestörte Harmonie des gesamten Organismus wieder ins
Gleichgewicht zu bringen, wobei sie den Anspruch haben, nicht nur den Körper zu
behandeln, sondern Geist und Seele einzubeziehen.
Diese Form der ganzheitlichen Behandlung sollte generell Anwendung finden, die isolierte
Betrachtung einzelner Erkrankungen kann dazu führen, das wesentliche Momente bei der
Behandlung unberücksichtigt bleiben, die einer Heilung dienlich sein können.
Die Homöopathie
Die Homöopathie dagegen ist eine wissenschaftlich nicht anerkannte, in vielen europäischen und einigen weiteren Ländern verbreitete alternativmedizinische Behandlungsmethode, die auf den um 1800 erstellten Vorstellungen des deutschen Arztes Samuel Hahnemann beruht.
Ihr wichtigster und namensgebender Glaubenssatz ist das Ähnlichkeitsprinzip: „Ähnliches soll durch Ähnliches geheilt werden“ .Chronischen Krankheitsverläufe liegt nach Überzeugung Hahnemanns ein Miasma, eine Art tief liegendes „Ur-Übel“, zugrunde.
Voraussetzung für die Anwendung des Ähnlichkeitsprinzips in der Homöopathie ist zum einen die Kenntnis der Wirkung der homöopathischen Mittel (siehe Homöopathische Arzneimittelprüfung) und zum anderen die exakte Erfassung des Symptombildes des Patienten in der homöopathischen Anamnese.
Homöopathische Arzneimittelprüfung
Eine homöopathische Behandlung beruht auf der Kenntnis der Symptome, die ein Mittel bei einem gesunden Menschen auslösen kann.
Homöopathische Mittel werden flüssig (Dilution) oder als Globuli, in tiefen Potenzen auch in Form von Tabletten angewendet.
Als historisches Verdienst der Lehre Hahnemanns gelten eine Reihe von damaligen Innovationen, die eine sinnvolle Alternative zu den damaligen medizinischen Heilverfahren (die von ihm „Allopathie“ genannt wurden) darstellten.
Es besteht die Forderungen Hahnemanns, nur jeweils ein einziges Mittel geduldig anzuwenden und sich eingehend mit dem Patienten zu beschäftigen. Die oftmals fast wirkstofflosen „Mittel“ tragen daher zu einer „sanfteren“ Medizin bei.
Die Mittel der besonderen Therapierichtungen können zugelassen und dürfen verordnet werden, auch ohne dass für sie ein Wirksamkeitsnachweis erbracht wurde; siehe auch homöopathisches Arzneimittel.
Die sogenannte naturwissenschaftlich-kritische Homöopathie ist eine Richtung der Homöopathie, die auf der Grundlage der schulmedizinischen Lehre homöopathische Arzneimittel als Ergänzung zu anderen Therapieformen einsetzt. Häufig werden niedrige Potenzen bis D12 verwendet, in denen noch ein chemisch nachweisbarer Rest der Arzneisubstanz vorhanden ist. Arzneimittel werden außerdem nicht nach dem oft sehr komplexen gesamten Symptombild des Kranken, sondern nach Pathologie (Krankheit) verordnet.
Aufgrund des mangelnden wissenschaftlichen Nachweises der medizinischen Wirksamkeit halten viele die Behandlung in der Homöopathie für nicht ausreichend sachlich belegt. In diesem Zusammenhang wird zwar oft der Satz zitiert: „Wer heilt, hat recht.“ Diese Betrachtungsweise gibt aber eben keinen Aufschluss darüber, inwieweit Placebo-Effekte oder etwa auch Spontanheilungs-Effekte wirken, die auch bei allen anderen Behandlungsformen vorkommen.